Neue Pflicht ab Juni 2025: Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen
Ab dem 19. Juni 2025 wird die regelmäßige Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen gesetzlich verpflichtend – unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Was genau auf Halterinnen und Halter zukommt, wie oft geprüft werden muss, was es kostet und worauf Versicherte achten sollten, erfahren Sie hier.
Was ändert sich ab dem 19. Juni 2025 für Camping-Gasanlagen?
Die Änderung hat es in sich: Ab Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Pflicht zur Prüfung von Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwägen. Bisher war diese Gasprüfung freiwillig – oder höchstens Bestandteil der Hauptuntersuchung, sofern die Gasanlage als „betriebssicherheitsrelevant“ galt. Doch das ändert sich jetzt.
Neue gesetzliche Vorgaben für die Gasprüfung
Künftig ist die Prüfung gemäß dem DVGW Arbeitsblatt G 607 verpflichtend. Dieses Regelwerk (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Gasprüfung G 607 bezeichnet) beschreibt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Relevant ist diese Vorgabe, weil sie explizit in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) übernommen wird. Damit wird aus einer freiwilligen Sicherheitsmaßnahme eine gesetzliche Pflicht, die regelmäßig erfüllt werden muss.
Auch der Deutsche Verband Flüssiggas unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich, da sie zur allgemeinen Sicherheit im Campingbereich beiträgt und das Unfallrisiko durch defekte Gasanlagen minimiert.
Was bedeutet die Prüfpflicht für den Versicherungsschutz?
Grundsätzlich gilt: Eine nicht bestandene oder vergessene Gasprüfung führt NICHT automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Versicherer wie Haftpflicht und Kasko leisten im Normalfall auch dann, wenn keine gültige Prüfbescheinigung vorliegt.
Anders sieht es aus, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entsteht – zum Beispiel, wenn eine offensichtlich defekte Anlage weiterverwendet wird oder bereits beanstandete Mängel ignoriert wurden. In solchen Fällen kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern. Eine erfolgreiche Gasprüfung belegt hingegen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Lassen Sie daher die Prüfung aus versicherungstechnischer Vorsicht fristgerecht durchführen
Wer ist von der neuen Gasprüfungspflicht betroffen?
Alle Besitzerinnen und Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwägen, die eine fest installierte Flüssiggasanlage verbaut haben. Das betrifft beispielsweise:
- Fahrzeuge mit festem Gasanschluss für Heizung, Kühlschrank oder Kochfeld
- Fahrzeugmodelle mit einem Gaskasten und einer Halterung der Gasflasche
- Fahrzeuge, bei denen die Gasanlage über angeschlossene Geräte gesteuert wird
Nicht betroffen sind lediglich Fahrzeuge ohne Gasversorgung oder mit rein mobilen Gaskochern, die nicht fest verbaut sind.
Unser Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Anlage unter die Prüfpflicht fällt, hilft ein Blick ins gelbe Prüfbescheinigungsheft – oder eine Rückfrage bei einer Prüfstelle.
Wie oft ist die Gasprüfung beim Wohnmobil oder Wohnwagen notwendig?
Die Gasprüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden – und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss oder nicht. Wichtig: Die Frist läuft ab dem Datum der letzten bestandenen Gasprüfung, nicht vom Zulassungsdatum des Fahrzeugs. Wer die Prüfung vergisst oder überzieht, riskiert ein Bußgeld.
So läuft die Gasprüfung in der Praxis ab
Viele fragen sich: Was genau wird bei der Prüfung gemacht? Die gute Nachricht: Der Aufwand ist überschaubar – und die Anforderungen sind klar definiert.
Ein anerkannter Prüfer führt hierfür eine Sicht- und Dichtheitsprüfung durch. Dabei werden unter anderem folgende Punkte kontrolliert:
- Zustand der Gasflasche und ihrer Halterung
- Funktion und Dichtheit aller angeschlossenen Geräte
- Zustand der Schläuche und Leitungen
- Belüftungsöffnungen und Gasdruckregler
- Sicherheitsventile und Flammenüberwachung
Bei einer bestandenen Gasprüfung erhalten Sie einen Eintrag im gelben Prüfheft und meist auch einen Aufkleber am Fahrzeug. Dies dient als Nachweis für Behörden, Campingplatzbetreiber und im Versicherungsfall.
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Warum die Gasprüfung nicht mehr Teil der Hauptuntersuchung ist
Bereits seit dem 1. April 2022 ist die Gasanlagenprüfung nicht mehr Bestandteil der HU. Das bedeutet: Auch ohne gültige Gasprüfung bekommen Sie eine neue Plakette – sofern sonst alles am Fahrzeug in Ordnung ist.
ABER: Wer eine Gasheizung oder Gaskochfeld an Bord nutzt, ohne die vorgeschriebene Prüfung durchgeführt zu haben, verstößt ab Juni 2025 gegen die StVZO. Das kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und hat haftungsrechtliche Konsequenzen – insbesondere bei grober Fahrlässigkeit.
Wer darf die Gasprüfung durchführen?
Die Prüfung darf ausschließlich von zertifizierten Sachkundigen vorgenommen werden. Dazu gehören:
- Prüfer von TÜV, DEKRA, GTÜ
- Mitarbeiter von Gas-Fachbetrieben, die die G 607-Schulung absolviert haben
- In vielen Fällen auch autorisierte Caravan-Händler
Eine eigenständige Prüfung durch den Fahrzeughalter ist ausdrücklich nicht zulässig.
Achten Sie bei der Terminvereinbarung darauf, dass der Prüfer tatsächlich für Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen zertifiziert ist – nur dann ist das Prüfprotokoll gültig.
Was kostet eine Gasprüfung bei Wohnwagen oder Wohnmobilen?
Die Kosten variieren je nach Anbieter, Region und Fahrzeugtyp – liegen aber in der Regel bei etwa 50 bis 70 Euro. Viele Prüfer verlangen eine Pauschale von ca. 60 Euro, was ein guter Richtwert für Planung und Budget ist.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn:
- Mängel festgestellt werden und Ersatzteile nötig sind
- Prüfbescheinigungsheft verloren ging und ersetzt werden muss
- die Prüfung mobil beim Kunden vor Ort stattfindet
Unser Fazit: Gut vorbereitet in die neue Prüfpflicht ab Juni 2025
Mit der Einführung der neuen Pflicht zur Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen ab dem 19. Juni 2025 will der Gesetzgeber mehr Sicherheit im Straßenverkehr und auf Campingplätzen schaffen. Auch wenn die Prüfung nicht mehr Teil der HU ist, bleibt sie ein zentraler Baustein für sicheres Camping – und eine wichtige Ergänzung zur regelmäßigen Wartung.
Sichern Sie sich rechtzeitig einen Termin zur Prüfung, lassen Sie Mängel fachgerecht beheben und halten Sie Ihre Unterlagen – wie das gelbe Prüfheft – griffbereit. So starten Sie entspannt und vorschriftsmäßig in die nächste Campingsaison.
